Wer in Österreich Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung erhält, sollte sich nicht zu früh über Steuerfreiheit freuen. Auch wenn die klassische Erbschaftssteuer in Österreich seit Jahren abgeschafft ist, lauern beim Übergang von Immobilien, Geld oder Unternehmensanteilen zahlreiche Pflichten, steuerliche Regelungen und nicht zu unterschätzende Kosten.
In diesem Artikel zeigen wir dir verständlich und praxisnah, worauf du 2025 achten musst – von der Grunderwerbsteuer über Meldepflichten bis zur politischen Debatte um die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer.
Warum es die Erbschaftssteuer in Österreich nicht mehr gibt aber trotzdem gezahlt werden muss
Die Erbschaftssteuer in Österreich wurde mit August 2008 abgeschafft. Grund war eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der die ungleiche Behandlung von Immobilien- und Geldvermögen für verfassungswidrig erklärte. Seitdem erhebt der Staat keine klassische Erbschaftssteuer mehr.
Doch das bedeutet keinesfalls, dass beim Erben oder Verschenken von Vermögen keine Abgaben mehr fällig werden. Vor allem bei Immobilien greift die Grunderwerbsteuer, und bei großen Schenkungen besteht eine strenge Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt. Die staatliche Kontrolle blieb – nur der Begriff „Erbschaftssteuer“ wurde entfernt.
Grunderwerbsteuer statt Erbschaftssteuer: Was Erben wirklich zahlen müssen
Auch wenn keine direkte Erbschaftssteuer in Österreich mehr anfällt, kommt beim unentgeltlichen Erwerb von Immobilien automatisch die Grunderwerbsteuer zum Tragen. Diese gilt bei:
- Erbschaft einer Immobilie
- Schenkung von Grundstücken oder Liegenschaften
- Übergabe im Familienkreis (z. B. Eltern an Kinder)
Die Berechnung erfolgt nach einem Stufentarif:
- 0,5 % für die ersten 250.000 €
- 2 % für die nächsten 150.000 €
- 3,5 % für alles darüber hinaus
Ein Beispiel: Erbt man ein Haus mit einem Verkehrswert von 500.000 €, liegt die Grunderwerbsteuer bei 10.250 €. Hinzu kommt oft eine Eintragungsgebühr ins Grundbuch.
Schenkung als Alternative: Wirklich steuerfrei?
Viele versuchen, durch eine Schenkung zu Lebzeiten steuerlich günstiger zu fahren. Doch auch hier gilt, es gibt keine klassische Schenkungssteuer in Österreich mehr, aber dafür ähnliche Regeln wie bei der Erbschaft.
Wer etwa ein Grundstück verschenkt, muss ebenfalls Grunderwerbsteuer zahlen – mit denselben Stufensätzen wie bei der Erbschaft. Auch bei Geldschenkungen oder beweglichem Vermögen greift die Meldepflicht, sobald der Wert 15.000 € innerhalb von fünf Jahren übersteigt.
Besonders kritisch wird es bei Schenkungen zwischen Angehörigen, wenn sie nicht ordnungsgemäß gemeldet wurden. In solchen Fällen drohen empfindliche Geldbußen.
Welche Meldepflichten du bei Erbschaft und Schenkung unbedingt beachten musst
Auch ohne direkte Besteuerung sind Erbschaften und Schenkungen in Österreich meldepflichtig. Die Meldepflicht bei Erbschaften und Schenkungen greift in folgenden Fällen:
- Schenkungen über 15.000 € innerhalb von fünf Jahren
- Erwerb von Immobilien (unabhängig vom Wert)
- Übergabe von Firmenanteilen
- Erbschaft beweglicher Güter mit hohem Wert
Die Meldung muss innerhalb eines Monats erfolgen. Zuständig ist das örtliche Finanzamt. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Strafen – selbst wenn keine Steuer anfällt.
So wird das Vermögen bewertet: Verkehrswert und Einheitswert erklärt
Entscheidend für die Besteuerung von Immobilien ist in Österreich der sogenannte Verkehrswert. Dieser spiegelt den Marktwert wider, der beim Verkauf erzielt werden könnte. In seltenen Fällen kann der niedrigere Einheitswert herangezogen werden – etwa bei Übertragungen innerhalb der Familie.
Beide Werte dienen als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Daher kann ein realistisches Gutachten beim Notar oder Sachverständigen helfen, die Steuerbelastung zu optimieren.
Bei Unsicherheit immer prüfen, ob der Einheitswert günstiger wäre – und beim Finanzamt angeben, welche Bewertungsbasis verwendet werden soll.
Erbschaft von Immobilien: Diese Kosten kommen auf dich zu durch die Erbschaftssteuer in Österreich
Wer in Österreich ein Haus oder eine Wohnung erbt, muss sich auf mehrere Kostenpunkte einstellen – auch ohne Erbschaftssteuer in Österreich:
- Grunderwerbsteuer: Je nach Wert der Immobilie – siehe Stufentarif.
- Eintragungsgebühr: 1,1 % des Verkehrswerts für den Eintrag ins Grundbuch.
- Notarkosten: Je nach Aufwand und Region.
- Eventuelle Bewertungskosten: z. B. bei Sachverständigengutachten.
Bei einer geerbten Immobilie mit einem Wert von 600.000 € kommen so schnell Gesamtkosten von über 15.000 € zustande. Wer unvorbereitet erbt, kann dadurch in eine finanzielle Notlage geraten.
Unterschiede zu Deutschland: Zwei Systeme im Vergleich
In Deutschland gibt es nach wie vor eine umfassende Erbschaftsteuer mit festen Freibeträgen:
- 500.000 € für Ehepartner
- 400.000 € für Kinder
- 20.000 € für Freunde oder entfernte Verwandte
Was darüber liegt, wird je nach Verwandtschaftsgrad mit 7 % bis 50 % besteuert. Österreich hingegen erhebt keine Erbschaftssteuer in Österreich mehr – wohl aber Grunderwerbsteuer bei Immobilien.
Ein weiterer Unterschied: In Deutschland sind auch hohe Geldbeträge und Vermögensübertragungen umfassend melde- und steuerpflichtig, während in Österreich größere Spielräume existieren – zumindest formal.
Gibt es bald wieder eine Erbschaftssteuer in Österreich?
Die politische Diskussion um eine mögliche Wiedereinführung der Erbschaftssteuer in Österreich ist lebendig. Vor allem linke Parteien wie die SPÖ fordern, hohe Vermögen über 1 Million Euro bei Erbschaft oder Schenkung wieder zu besteuern.
Die Argumente:
- Mehr Steuergerechtigkeit
- Gegen Vermögenskonzentration
- Einnahmen für Sozial- und Bildungspolitik
Gegner verweisen auf die Belastung von Familienbetrieben, Landwirten und Immobilienerben. Eine umfassende Steuerreform wurde bisher nicht beschlossen – aber die Debatte ist nicht vom Tisch.
Wie du Erbschaft und Schenkung rechtssicher und kostensparend regelst
Wer Vermögen übertragen oder empfangen möchte, sollte folgende Tipps beachten:
- Frühzeitig planen: Eine kluge Gestaltung vermeidet hohe Steuern und Gebühren.
- Immobilienbewertung einholen: Für realistische Verkehrswerte und optimale Besteuerung.
- Meldung nicht vergessen: Meldepflichten einhalten – sonst drohen Strafen.
- Testament prüfen: Vor allem bei Auslandsvermögen oder Patchwork-Familien.
- Schenkung strategisch nutzen: Mehrere kleine Beträge über Jahre verteilt können helfen.
So lassen sich Kosten senken, rechtliche Konflikte vermeiden und langfristig Sicherheit schaffen.
Fazit: Erbschaftssteuer in Österreich
Die Erbschaftssteuer in Österreich mag formal abgeschafft worden sein, doch steuerliche Pflichten bestehen nach wie vor. Besonders bei der Übertragung von Immobilien schlägt die Grunderwerbsteuer spürbar zu Buche.
Auch Schenkungen sind nur auf den ersten Blick steuerfrei – wer die Meldepflicht ignoriert, riskiert empfindliche Strafen. Die Diskussion über eine mögliche Rückkehr der Erbschaftssteuer in Österreich ist längst nicht abgeschlossen.
FAQs: Ihre Fragen zum Thema „Erbschaftssteuer in Österreich“ beantwortet
Wie hoch ist in Österreich die Erbschaftssteuer?
- Seit August 2008 gibt es in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr.
- Der Erwerb von Vermögen durch Erbschaft ist nicht steuerpflichtig im klassischen Sinn.
- Stattdessen fällt bei Immobilien die Grunderwerbsteuer an – sie ersetzt de facto die frühere Erbschaftssteuer.
- Diese beträgt 3,5 % des Grundstückswertes, bei nahen Angehörigen wird sie gestaffelt berechnet (z. B. 0,5 % bis 0,5 Mio. €).
- Die Erbschaft selbst muss unter Umständen beim Finanzamt gemeldet werden (Meldepflicht), auch wenn keine Steuer anfällt.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei 100.000 €?
In Österreich fällt bei einer Erbschaft von 100.000 € keine Erbschaftssteuer an, da sie seit 2008 abgeschafft wurde.
Geht es bei dieser Summe jedoch um eine Immobilie, kommt die Grunderwerbsteuer zur Anwendung. Bei einem Immobilienwert von 100.000 € und Vererbung an nahe Angehörige wäre die Steuer durch die Stufentarife deutlich reduziert – sie läge bei etwa 1.000–2.000 €, abhängig vom Einzelfall.
Was muss ich zahlen, wenn ich ein Haus erbe in Österreich?
Wer in Österreich ein Haus erbt, muss keine Erbschaftssteuer bezahlen, aber:
- Grunderwerbsteuer wird fällig – auch bei unentgeltlichem Erwerb (Erbschaft, Schenkung).
- Die Steuer berechnet sich nach dem Verkehrswert des Hauses.
- Bei Übertragungen innerhalb der Familie gelten begünstigte Steuersätze:
- 0,5 % für die ersten 250.000 €
- 2 % für die nächsten 150.000 €
- 3,5 % ab 400.000 €
- Zusätzlich fallen oft Eintragungsgebühren für das Grundbuch (1,1 % des Werts) an.
- Die Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt gilt auch hier.
Welches Erbrecht gilt für Deutsche in Österreich?
Kriterium | Regelung für Deutsche in Österreich |
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Wohnsitz in Österreich | Österreichisches Erbrecht gilt automatisch |
Letzter gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland | Deutsches Erbrecht, sofern kein Testament mit Rechtswahl |
Testament mit Rechtswahl | Es kann deutsches oder österreichisches Erbrecht gewählt werden |
Unbewegliches Vermögen (z. B. Immobilien) | Immer nach österreichischem Recht, wenn in Österreich gelegen |
Pflichtteil | Unterschiede im Pflichtteilsrecht zwischen den Ländern möglich |
EU-Erbrechtsverordnung | Regelt grenzüberschreitende Fälle, seit 2015 gültig |