Es ist eine dieser Fragen, die meistens sonntags am Kaffeetisch auftauchen, wenn die Großeltern überlegen, dem Enkel den Führerschein zu finanzieren, oder wenn Eltern ihren Kindern beim Hausbau unter die Arme greifen wollen: Wieviel Geld darf man steuerfrei verschenken in Österreich?
Die kurze Antwort vorab: In der Alpenrepublik ist das Schenken seit über 15 Jahren eine recht entspannte Angelegenheit – zumindest was die reine Steuerlast betrifft. Doch wie so oft im Leben (und im Steuerrecht) steckt der Teufel im Detail, oder besser gesagt, in der Bürokratie.
Während andere Länder ihre Bürger mit komplexen Progressionsstufen zur Kasse bitten, weht in Österreich ein liberalerer Wind. Aber Vorsicht: „Steuerfrei“ bedeutet nicht automatisch „erlaubnisfrei“ oder „unbemerkt“. Wer große Summen bewegt, muss dem Finanzamt gegenüber die Karten offenlegen.
Die historische Wende: Schenkungssteuer vor 2008
Um die heutige Situation zu verstehen, lohnt sich ein kurzer Blick in den Rückspiegel. Die Schenkungssteuer vor 2008 war ein fester Bestandteil des österreichischen Abgabensystems.
Damals wurde jede unentgeltliche Übertragung von Vermögen – ob Geld, Schmuck oder Immobilien – akribisch besteuert. Die Sätze waren nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelt, und wer nicht direkt verwandt war, zahlte ordentlich drauf.
Doch am 1. August 2008 fiel der Vorhang für diese Abgabe. Der Verfassungsgerichtshof kippte die Erbschafts- und Schenkungssteuer, und der Gesetzgeber entschied sich gegen eine Neuregelung.
Seitdem gilt: Eine klassische Schenkungssteuer in Österreich im Sinne einer direkten Abgabe auf Geldgeschenke existiert nicht mehr. Das war ein Befreiungsschlag für viele Familien, brachte aber gleichzeitig neue Regeln für die Transparenz mit sich.
Die heutige Lage: Schenkungssteuer in Österreich

Wenn wir heute über die Schenkungssteuer in Österreich sprechen, meinen wir eigentlich deren Abwesenheit. Es gibt kein Gesetz mehr, das einen Prozentsatz von Ihrem Geldgeschenk einfordert.
Das ist die gute Nachricht. Die schlechte? Das Finanzamt möchte trotzdem wissen, wer wem was schenkt – zumindest ab gewissen Summen.
Hier kommt das Schenkungsmeldegesetz ins Spiel. Es hat die Aufgabe, Geldwäsche zu verhindern und sicherzustellen, dass Vermögenszuwächse erklärbar bleiben. Wenn Sie also morgen 100.000 Euro auf dem Konto Ihres Neffen parken, ohne das zu melden, könnte das Finanzamt bei einer späteren Prüfung unangenehme Fragen stellen.
Meldepflicht von Schenkungen: Wieviel Geld darf man steuerfrei verschenken in Österreich?
Die Meldepflicht von Schenkungen ist das zentrale Element, das Sie im Auge behalten müssen. Es geht hierbei nicht um die Frage, ob Sie Steuern zahlen, sondern ob Sie eine formale Anzeige erstatten müssen.
Die Meldepflicht bei Schenkungen richtet sich nach zwei Faktoren: Dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe der Summe.
Wer gilt als Angehöriger?
Das Gesetz unterscheidet strikt zwischen dem „nahen Angehörigenkreis“ und „fremden Personen“. Zum privilegierten Kreis gehören:
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Ehegatte und eingetragene Partner.
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Kinder, Enkelkinder und Urenkel.
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Eltern, Großeltern und Urgroßeltern.
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Geschwister, Nichten und Neffen.
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Verschwägerte Personen (z.B. Schwiegerkinder).
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Lebensgefährten (sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben).
Welcher Schenkungsbetrag ist meldepflichtig?
Hier greifen klare Freigrenzen, die man kennen sollte:
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Unter Angehörigen: Eine Meldung ist erst erforderlich, wenn der Wert der Schenkungen innerhalb eines Jahres den Betrag von 50.000 Euro übersteigt.
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Unter Fremden: Hier ist die Grenze deutlich niedriger. Wer Freunden oder Bekannten etwas schenkt, muss dies bereits ab einem Gesamtwert von 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren melden.
Wichtig zu wissen: Diese Beträge sind keine Freibeträge, sondern Freigrenzen. Das bedeutet, sobald Sie einen Euro darüber liegen, muss der gesamte Betrag gemeldet werden.
Kann ich meinem Kind 50.000 Euro überweisen?
Diese Frage hören Steuerberater fast täglich: Kann ich meinem Kind 50.000 Euro überweisen? Die Antwort ist ein klares Ja – und das sogar völlig ohne bürokratischen Aufwand. Da die Meldegrenze für Angehörige bei exakt 50.000 Euro liegt, löst eine Überweisung in dieser Höhe noch keine Meldepflicht aus.
Erst wenn Sie 50.000,01 Euro überweisen oder innerhalb desselben Jahres bereits andere Geschenke an dasselbe Kind gemacht haben (die zusammen die 50.000-Euro-Marke knacken), wird die Sache meldepflichtig.
Es ist also eine kluge Strategie, größere Beträge über den Jahreswechsel zu splitten, um unter der Meldeschwelle zu bleiben, falls man die Formulararbeit scheut.
Schenkung an Kinder zu Lebzeiten Österreich: Besonderheiten
Die Schenkung an Kinder zu Lebzeiten in Österreich ist oft Teil einer vorausschauenden Nachfolgeplanung. Eltern möchten oft sehen, wie ihr Erbe Früchte trägt, anstatt alles erst nach dem Ableben zu hinterlassen. Bei reinen Geldschenkungen ist das, wie erwähnt, steuerfrei möglich.
Doch ein Vermögenswert besteht nicht immer nur aus Nullen auf einem Kontoauszug. Oft geht es um Anteile an GmbHs, Sparbücher oder Kunstsammlungen. All diese Dinge fallen unter die Meldepflicht, sobald die oben genannten Grenzen überschritten werden.
Bei der Schenkung an Kinder sollte man zudem das Erbrecht nicht ganz ignorieren: Schenkungen zu Lebzeiten können den späteren Pflichtteil anderer Erben beeinflussen – ein Thema, das man im Familienrat offen besprechen sollte.
Schenkung von Grundstücken: Die große Ausnahme
Wer glaubt, dass in Österreich alles rund um das Thema Schenken steuerfrei ist, der hat die Rechnung ohne die Immobilien gemacht.
Bei der Schenkung von Grundstücken oder Häusern schlägt der Fiskus nämlich doch zu. Zwar gibt es auch hier keine Schenkungssteuer mehr, dafür tritt eine andere Abgabe auf den Plan: die Grunderwerbsteuer.
Grunderwerbsteuer auf Schenkungen
Die Grunderwerbsteuer auf Schenkungen folgt einem speziellen Stufentarif, wenn die Übertragung als „unentgeltlich“ gilt (was bei einer reinen Schenkung der Fall ist).
Im Gegensatz zum Immobilienkauf zwischen Fremden (3,5 % Steuersatz) wird bei Schenkungen im Familienkreis der sogenannte Grundstückswert als Basis herangezogen.
Der Stufentarif sieht aktuell wie folgt aus:
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Für die ersten 250.000 Euro: 0,5 %
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Für die nächsten 150.000 Euro: 2,0 %
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Darüber hinaus: 3,5 %
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fällt bei der Einverleibung im Grundbuch eine Eintragungsgebühr von 1,1 % an. Dennoch: Im Vergleich zu einer „echten“ Steuer ist die Belastung oft überschaubar, besonders wenn es sich um das Eigenheim innerhalb der Familie handelt.
Wie viel Geld darf ich verschenken, ohne Steuern zu zahlen?
Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: In Österreich dürfen Sie theoretisch unbegrenzt viel Geld verschenken, ohne dass eine direkte Steuer auf das Kapital anfällt.
Es gibt keine Obergrenze, nach der ein Prozentsatz des Geldes an den Staat geht. Die Frage „Wie viel Geld darf ich verschenken, ohne Steuern zu zahlen?“ lässt sich also mit „Unendlich“ beantworten – solange es sich um Bargeld oder Bankguthaben handelt.
Die einzige Hürde ist die Transparenz. Wer die Schenkung nicht meldet, obwohl er dazu verpflichtet wäre (über 50.000 Euro bei Verwandten), riskiert empfindliche Geldstrafen von bis zu 10 % des Wertes. Das ist dann faktisch wie eine nachträgliche Steuer – nur eben als Strafe getarnt.
Meldepflicht bei Schenkungen: Was muss gemeldet werden?
Nicht jeder Vermögenswert löst eine Meldepflicht aus. Das Gesetz ist hier recht spezifisch. Melden müssen Sie die Schenkung von:
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Bargeld und Bankguthaben.
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Kapitalforderungen (z.B. Darlehen, Sparbücher).
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Anteilen an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) oder Personengesellschaften.
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Betrieben oder Teilbetrieben.
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Beweglichen körperlichen Sachen (Schmuck, Autos, Kunstwerke).
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Immateriellen Vermögenswerten (Urheberrechte, Konzessionen).
Ausgenommen von der Meldepflicht sind:
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Schenkungen von Grundstücken (da diese ohnehin über die Grunderwerbsteuer erfasst werden).
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Übliche Gelegenheitsgeschenke bis zu einem Wert von 1.000 Euro (Weihnachten, Geburtstag).
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Hausrat und Kleidung (außer es handelt sich um wertvolle Antiquitäten).
Schenkung Formular Finanzamt Österreich: So geht’s
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Geschenk die Freigrenze überschreitet, müssen Sie tätig werden. Das Schenkung Formular Finanzamt Österreich trägt die Bezeichnung S1 (Anzeige einer Schenkung gemäß § 121a BAO).
Heutzutage erfolgt die Meldung fast ausschließlich online über FinanzOnline. Das Portal führt Sie durch die notwendigen Schritte. Sie müssen angeben:
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Wer schenkt? (Geschenkgeber)
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Wer empfängt? (Geschenksnehmer)
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In welchem Verhältnis stehen sie zueinander? (Zwecks Prüfung der Freigrenze)
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Was wird verschenkt? (Art des Vermögenswerts)
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Wie hoch ist der geschätzte Wert?
Die Frist für diese Meldung beträgt drei Monate ab dem Zeitpunkt der Schenkung. Wer diese Frist versäumt, kann innerhalb eines Jahres eine Selbstanzeige erstatten, um straffrei aus der Sache herauszukommen.
Der Ehegatte und die steuerliche Sonderstellung
In einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft ist das Hin- und Herschieben von Geld oft an der Tagesordnung. Dennoch gilt auch hier: Der Ehegatte ist ein Angehöriger und unterliegt der 50.000-Euro-Grenze.
Viele Paare führen Gemeinschaftskonten, was die Sache steuerlich oft kompliziert macht. Wenn ein Partner eine hohe Summe auf das Gemeinschaftskonto einzahlt, könnte das theoretisch als Schenkung der Hälfte des Betrages an den anderen Partner gewertet werden.
In der Praxis ist das Finanzamt hier meist kulant, solange das Geld für die gemeinsame Lebensführung verwendet wird. Geht es jedoch um den Kauf einer Luxusimmobilie oder eines Aktiendepots nur auf einen Namen mit dem Geld des anderen, sollte man die Meldepflicht im Hinterkopf behalten.
Zusammenfassung: Wieviel Geld darf man steuerfrei verschenken in Österreich?
Damit Sie beim nächsten großen Geschenk nicht ins Schwitzen geraten, hier die wichtigsten Punkte kurz und knapp:
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Keine Schenkungssteuer: Auf Geldgeschenke fällt in Österreich keine Steuer an.
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Meldegrenze beachten: Über 50.000 Euro (Angehörige) oder 15.000 Euro (Fremde) muss die Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden.
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Immobilien sind anders: Bei der Schenkung von Häusern oder Wohnungen fällt Grunderwerbsteuer an.
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Frist einhalten: Sie haben drei Monate Zeit für die Meldung via FinanzOnline.
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Nachweisbarkeit: Dokumentieren Sie Schenkungen immer mit einem kurzen schriftlichen Vertrag oder einer Bestätigung – das hilft bei späteren Prüfungen.
Fazit: Schenken macht Freude – wenn die Bürokratie stimmt
Österreich ist in Sachen Schenken ein echtes Paradies. Die Abschaffung der Schenkungssteuer im Jahr 2008 hat vieles vereinfacht. Wer die Spielregeln der Meldepflicht kennt und beachtet, kann sein Vermögen ohne Angst vor dem Fiskus weitergeben.
Ob es die finanzielle Starthilfe für die Enkel ist oder die großzügige Geste an den Ehegatten – solange man transparent bleibt, steht dem großzügigen Geben nichts im Wege.
Denken Sie daran: Ein kurzer Klick in FinanzOnline oder ein kurzes Gespräch mit einem Steuerberater schützt Sie vor unnötigem Ärger. So bleibt die Freude am Schenken genau das, was sie sein sollte: eine rein positive Angelegenheit für alle Beteiligten.




