Die Liebe fällt bekanntlich dorthin, wo sie will – manchmal auch innerhalb der eigenen Familie. Wenn sich Verwandte ineinander verlieben, wirft das schnell rechtliche, gesellschaftliche und medizinische Fragen auf. Doch wie ist die genaue Lage in Deutschland, dürfen Cousin und Cousine heiraten?
Hier erfahren Sie alles über die rechtlichen Rahmenbedingungen und medizinischen Aspekte dieser Partnerschaften.
Rechtlich ist das erlaubt: Die gesetzliche Lage in Deutschland
In Deutschland herrscht oft Unsicherheit darüber, wer wen innerhalb der Familie ehelichen darf. Die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist hierbei jedoch eindeutig.
Verwandt in gerader oder seitenlicher Linie?
Das deutsche Eherecht unterscheidet strikt zwischen der Verwandtschaft in gerader Linie und der Verwandtschaft in der Seitenlinie. Ein Eheverbot besteht laut § 1307 BGB grundsätzlich für Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind.
Das betrifft das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Großeltern und Enkeln. Auch Geschwister und Halbgeschwister dürfen nicht heiraten.
Cousins und Cousinen fallen jedoch unter die sogenannte Seitenlinie. Da sie keine gemeinsamen Eltern, sondern gemeinsame Großeltern haben, gilt für sie kein Eheverbot. Sie dürfen somit ohne rechtliche Einschränkungen vor dem Standesamt die Ehe eingehen.
Wie heißt es, wenn Cousin und Cousine heiraten?
Wenn zwei Menschen heiraten, die miteinander verwandt sind, spricht man im rechtlichen und anthropologischen Kontext von einer Verwandtenheirat oder einer Endogamie (Heirat innerhalb der eigenen Gruppe). Umgangssprachlich wird eine solche Verbindung schlicht als Partnerschaft unter Cousins bezeichnet.
Einen spezifischen juristischen Sonderbegriff für die Heirat von Cousins und Cousinen gibt es im deutschen Familienrecht nicht, da sie wie jede andere reguläre Ehe behandelt wird.
Der Grad der Verwandtschaft: Dürfen Cousin und Cousine heiraten?
Um zu verstehen, warum bestimmte familiäre Konstellationen erlaubt sind und andere nicht, hilft ein Blick auf das System der Verwandtschaftsgrade.
Cousin und Cousine ersten Grades
Verwandte erhalten je nach ihrer Position im Stammbaum einen bestimmten Grad zugewiesen. Dieser bemisst sich nach der Anzahl der vermittelnden Geburten. Ein Cousin und eine Cousine ersten grades teilen sich die Großeltern.
Nach der gesetzlichen Zählweise sind sie im vierten Grad miteinander verwandt. Da das Eheverbot in der Seitenlinie nur für das Verhältnis zwischen Geschwistern (zweiter Grad) gilt, steht einer legalen Heirat im vierten Grad nichts im Weg.
Darf man seine Tante heiraten?
Im Gegensatz zur Verbindung zwischen Cousins sieht es bei direkten Verwandten der Elterngeneration anders aus.
Die Frage, ob man seine eigene Tante oder seinen Onkel heiraten darf, lässt sich ebenfalls über das BGB beantworten. Zwischen Tante und Neffe (oder Onkel und Nichte) liegt eine Verwandtschaft dritten Grades in der Seitenlinie vor.
Wichtige Differenzierung: Auch die Ehe zwischen Tante und Neffe beziehungsweise Onkel und Nichte ist in Deutschland rechtlich zulässig. Das Eheverbot greift in der Seitenlinie tatsächlich ausschließlich bei Geschwistern.
Seit wann dürfen Cousin und Cousine heiraten?
Die rechtliche Zulässigkeit von Verwandtenheiraten ist keine moderne Erfindung. Historisch gesehen war die Heirat innerhalb der erweiterten Familie in Europa über Jahrhunderte hinweg sogar gängige Praxis – insbesondere im Adel und im wohlhabenden Bürgertum, um Besitztümer und Macht innerhalb der Familie zu sichern.
Mit der Einführung des Reichspersonenstandsgesetzes im Jahr 1876 und der späteren Verankerung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum 1. Januar 1900 wurde das Eherecht im modernen Sinne kodifiziert.
Seit diesem Zeitpunkt – und damit seit über einem Jahrhundert – ist die Ehe zwischen Cousins und Cousinen in Deutschland durchgehend legalisiert und gesetzlich verankert.
Inzest und gesellschaftliche Wahrnehmung
Obwohl die rechtliche Lage eindeutig ist, sehen sich Paare, die miteinander verwandt sind, häufig mit sozialen Vorurteilen und Tabus konfrontiert. Oft steht der Vorwurf des Inzests im Raum.
Abgrenzung zum rechtlichen Begriff
Der Begriff Inzest (Blutschande) ist in Deutschland nicht nur ein gesellschaftliches Tabu, sondern im Strafgesetzbuch unter § 173 StGB geregelt. Das Gesetz stellt den Beischlaf zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern und Kinder) sowie zwischen leiblichen Geschwistern unter Strafe.
Da Cousins und Cousinen jedoch in der Seitenlinie vierten Grades verwandt sind, fällt ihre sexuelle Beziehung oder Ehe niemals unter diesen Paragrafen. Das bedeutet: Eine Beziehung zwischen Cousins ist absolut legal und hat nichts mit strafbarem Inzest zu tun.
Medizinische Aspekte: Können Cousin und Cousine ein Kind bekommen?
Neben den rechtlichen Fragen stehen bei betroffenen Paaren meist medizinische Überlegungen im Vordergrund. Die biologische Kernfrage lautet: Können Cousin und Cousine ein Kind bekommen?
Die Antwort ist ja. Verwandte Paare können auf natürlichem Weg Kinder zeugen und Schwangerschaften austragen. Allerdings birgt diese Konstellation aus genetischer Sicht spezifische Risiken.
Genetisch bedingte Risiken bei Verwandten
Das menschliche Erbgut enthält bei jedem Individuum bestimmte Defekte, die jedoch meist durch ein gesundes Gen des Partners ausgeglichen werden (rezessive Vererbung).
Wenn Eltern jedoch eng miteinander verwandt sind, ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dass beide das exakt gleiche fehlerhafte Gen von ihren gemeinsamen Vorfahren in sich tragen.
Dürfen Cousin und Cousine Kinder zeugen?
Es gibt in Deutschland keinerlei gesetzliche Verbote oder Auflagen, die es einem solchen Paar untersagen, Nachwuchs zu zeugen. Wenn Cousin und Cousine Kinder zeugen, sollten sie sich jedoch der statistischen Risiken bewusst sein. Das Risiko für Fehlbildungen oder Erbkrankheiten ist im Vergleich zu nicht verwandten Paaren erhöht.
- Risiko bei nicht verwandten Paaren: Das allgemeine Risiko für eine geistige oder körperliche Behinderung des Kindes liegt bei etwa 2 bis 3 Prozent.
- Risiko bei Cousins ersten Grades: Hier verdoppelt sich das Risiko statistisch gesehen auf etwa 5 bis 6 Prozent.
Dürfen Cousin und Cousine heiraten? Wie sieht die Rechtslage in Österreich aus?
Wer die Rechtslage im deutschsprachigen Raum vergleicht, stößt in der Alpenrepublik auf eine fast identische Regelung wie in Deutschland. Auch in Österreich ist die Ehe zwischen Cousin und Cousine rechtlich vollständig erlaubt.
Das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) regelt die Eheverbote im Kontext der Verwandtschaft sehr präzise. Laut § 25 Ehegesetz (EheG) ist eine Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (beispielsweise Eltern und Kinder) sowie zwischen voll- und halbbürtigen Geschwistern absolut ungültig und verboten.
Da Cousin und Cousine jedoch Verwandte vierten Grades in der Seitenlinie sind, fallen sie nicht unter dieses Verbot. Sie können in Österreich ohne Sondergenehmigung oder behördliche Auflagen eine rechtsgültige Ehe vor dem Standesamt schließen.
Auch bezüglich des gemeinsamen Nachwuchses gelten dieselben medizinischen Ratschläge und statistischen Risiken wie in Deutschland, da es keine gesetzlichen Einschränkungen für das Zeugen von Kindern gibt.
In welchen Ländern dürfen Cousin und Cousine heiraten?
Die rechtliche Akzeptanz von Verwandtenheiraten variiert weltweit stark und ist stark von kulturellen, religiösen und traditionellen Werten geprägt.
| Region / Land | Rechtlicher Status der Ehe zwischen Cousins | Kultureller Kontext |
| Deutschland & Großteil Europas | Vollständig legal | Rechtlich erlaubt, gesellschaftlich teilweise tabuisiert. |
| USA | Variiert je nach Bundesstaat | In vielen Bundesstaaten komplett verboten, in einigen unter Auflagen (z. B. Mindestalter) erlaubt. |
| Naher Osten & Nordafrika | Vollständig legal | Kulturell weit verbreitet und traditionell oft bevorzugt (Konsanguinität). |
| China & Südkorea | Weitgehend verboten | Traditionell streng geregelt; Ehen innerhalb desselben Clans oder bis zu bestimmten Verwandtschaftsgraden sind untersagt. |
Während im arabischen Raum Ehen innerhalb der erweiterten Familie oft aktiv gefördert werden, um den familiären Zusammenhalt zu stärken, gilt in den USA in fast der Hälfte aller Bundesstaaten ein striktes Verbot für die Ehe zwischen Cousins ersten Grades.
Wer eine internationale Heirat plant, muss daher zwingend die Gesetzeslage des jeweiligen Heimatlandes berücksichtigen.
Fazit: Fakten zu dürfen Cousin und Cousine heiraten
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Partnerschaft und Ehe zwischen Cousin und Cousine in Deutschland rechtlich komplett legitimiert ist. Folgende Kernpunkte halten fest:
- Recht: Die Ehe ist im deutschen Recht uneingeschränkt erlaubt, da Cousins in der Seitenlinie verwandt sind.
- Gesellschaft: Es liegt kein strafbarer Inzest vor, auch wenn gesellschaftliche Vorbehalte existieren.
- Medizin: Das Zeugen von Kindern ist erlaubt. Das Risiko für genetische Erkrankungen beim Nachwuchs ist im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt leicht erhöht, weshalb eine humangenetische Beratung empfohlen wird.
Solange sich Paare der medizinischen Implikationen bewusst sind und sich entsprechend beraten lassen, steht dem gemeinsamen Lebensweg und der Schließung einer rechtsgültigen Ehe nichts im Wege.





