Manche Eltern sprühen vor Kreativität, wenn der Nachwuchs im Anmarsch ist. Da wird in alten Sagen gestöbert, die Popkultur geplündert oder das Küchenregal nach Inspiration abgesucht.
Doch wer in der Alpenrepublik den Stift zückt, um die Geburtsurkunde auszufüllen, trifft auf eine unsichtbare Grenze aus Paragrafen und gesundem Menschenverstand. Die brennende Frage lautet oft: Welche Namen sind in Österreich verboten?
Bevor Sie also Ihr Kind nach Ihrem Lieblingsbrotaufstrich oder einem intergalaktischen Satelliten benennen, werfen wir einen Blick auf die kuriosen, strengen und manchmal schlichtweg notwendigen Schranken des österreichischen Namensrechts.
Was sind verbotene Vornamen?
In Österreich gibt es keine „schwarze Liste“, die jedes Jahr im Bundesgesetzblatt gedruckt wird. Stattdessen folgt die Entscheidung einem klaren Prinzip: dem Kindeswohl. Ein Vorname hat die Aufgabe, die Individualität einer Person zu unterstreichen, ohne sie zur Zielscheibe für Spott oder Ausgrenzung zu machen.
Verbotene Vornamen sind demnach Bezeichnungen, die lächerlich wirken, den Träger herabwürdigen oder schlichtweg keine Vornamen-Eigenschaft besitzen (wie etwa reine Zahlenkombinationen).
Es geht um den Schutz der Identität. Ein Kind soll seinen Namen mit Stolz tragen können – oder zumindest, ohne beim Arztbesuch im Erdboden zu versinken.
Welche Namen sind in Österreich verboten? Standesämter und ihre Macht
Wenn es um die Eintragung geht, sind die örtlichen Standesämter die erste und wichtigste Instanz. Die Beamten dort sind dafür zuständig, zu prüfen, ob die Namenswahl den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Dabei haben sie einen gewissen Ermessensspielraum, orientieren sich aber an der geltenden Richtlinie und der bisherigen Rechtsprechung.
Ist sich das Standesamt unsicher, werden oft Gutachten bei der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfDS) oder ähnlichen Institutionen eingeholt. Am Ende entscheidet jedoch die Behörde vor Ort, ob der gewählte Name den sozialen Frieden im Kinderzimmer gefährdet oder nicht.
Lustige verbotene Vornamen: Von der Vorratskammer ins Geburtenregister?
Es gibt Namen, die klingen wie ein schlechter Scherz nach der dritten Halben Bier. In der Vergangenheit gab es immer wieder Versuche, kulinarische Vorlieben oder Comic-Helden zu verewigen. Hier ein paar prominente Beispiele, die es (meistens) nicht durch die Kontrolle geschafft haben:
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Nutella: In vielen europäischen Ländern (darunter Frankreich und auch in der Tendenz in Österreich) abgelehnt. Ein Kind ist kein Brotaufstrich.
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Pumuckl: Der kleine Kobold mit dem roten Haar ist Kult, aber als Vorname meistens ein No-Go. Er gilt als lächerlich machend.
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Sputnik: In Zeiten des Wettlaufs ins All vielleicht charmant, heute eher als technisches Objekt und nicht als Personenname eingestuft.
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Verleihnix: Der Fischhändler aus den Asterix-Comics muss im Dorf bleiben – auf der Geburtsurkunde hat er nichts verloren.
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Schnucki: Koseformen sind süß im Privaten, aber als offizieller Vorname zu wenig substanziell.
Kain, Judas und Satan: Das religiöse und moralische Veto
In einem Land, das kulturell tief verwurzelt ist, spielen moralische Aspekte eine große Rolle. Namen, die historisch oder religiös extrem negativ vorbelastet sind, werden in der Regel abgelehnt.
Judas und Kain
Diese Namen tragen die Last des Verrats und des Brudermordes. Während Judas fast überall als unzumutbar abgelehnt wird, ist Kain in seltenen Fällen (und oft nur in Kombination) durchgegangen, bleibt aber ein rotes Tuch für viele Standesbeamte.
Satan
Hier versteht die Behörde absolut keinen Spaß. Ein Kind nach dem personifizierten Bösen zu benennen, widerspricht dem Kindeswohl eklatant. Satan wird als Name konsequent blockiert.
Ist der Name Jesus in Österreich erlaubt?
Interessanterweise ja. Während dies früher kritischer gesehen wurde, hat sich die Praxis geändert. Da Jesus (insbesondere im spanischsprachigen Raum) ein völlig normaler Vorname ist, wird er auch in Österreich akzeptiert. Er wird nicht als blasphemisch oder schädigend eingestuft, solange er als ernsthafter Vorname geführt wird.
Die dunkle Geschichte: Ist der Vorname Adolf in Österreich verboten?
Dies ist eine der am häufigsten gestellten Fragen. Die Antwort ist juristisch gesehen: Nein, der Name Adolf ist nicht explizit verboten. Es gibt kein Gesetz, das diesen Namen verbietet.
Allerdings – und das ist ein großes „Aber“ – ist die gesellschaftliche Ächtung so massiv, dass Standesbeamte Eltern eindringlich beraten. Wenn der Verdacht besteht, dass die Namenswahl einen nationalsozialistischen Hintergrund hat oder das Kind durch den Namen massiv stigmatisiert wird, könnte die Behörde theoretisch intervenieren.
In der Praxis wird der Name jedoch kaum noch vergeben, was ihn zu einem Fast-Tabu macht, ohne ein formales Verbot zu sein.
Kuriositäten: Atomfried und Störenfried
Es gibt Namen, die wirken wie aus einer Satire-Zeitschrift entsprungen. Atomfried ist so ein Beispiel – eine skurrile Wortschöpfung, die den Frieden mit der Kernkraft besingen will.
In Deutschland wurde er abgelehnt, und auch in Österreich hätte er aufgrund seiner Absurdität keine Chance. Ähnliches gilt für den Störenfried. Namen dürfen nicht dazu dienen, das Kind bereits bei der Vorstellung als Unruhestifter zu brandmarken.
Regeln und Grenzen: Welche Namen sind in Österreich verboten und welche nicht?
Damit ein Name akzeptiert wird, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
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Geschlechtscharakter: Früher war es strenger, heute reicht es oft, wenn der Name zumindest neutral ist. Wenn er jedoch völlig irreführend ist, wird es schwierig.
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Keine Sachbezeichnungen: Tisch, Stuhl oder Felge sind keine Vornamen.
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Keine Adelstitel: „Prinz“ oder „König“ als Vorname sind in Österreich (wo Adelstitel ohnehin abgeschafft sind) nicht zulässig.
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Schreibweise: Sie muss den allgemeinen Regeln der Rechtschreibung folgen oder in einem anderen Kulturkreis nachweisbar sein.
Mehrere Vornamen Österreich
Österreich ist recht großzügig, wenn es um die Anzahl der Namen geht. Mehrere Vornamen in Österreich zu vergeben, ist gängige Praxis. Oft wird ein traditioneller Name (der Großvater, die Taufpatin) mit einem modernen Namen kombiniert.
Wichtig ist nur: Auch der fünfte Vorname darf nicht gegen das Kindeswohl verstoßen. Alle Namen zusammen bilden die Identität, und auch wenn man meistens nur den Rufnamen nutzt, stehen sie alle im Pass.
Nachname und Namensänderung
Nicht nur der Vorname, auch der Nachname unterliegt Regeln. Bei einer Hochzeit oder nach einer Scheidung ist eine Namensänderung ein bürokratischer Akt, der beim Standesamt vollzogen wird.
Wer jedoch seinen Nachnamen einfach so ändern möchte, weil er ihm nicht gefällt (z.B. von „Müller“ zu „Skywalker“), braucht triftige Gründe. Eine willkürliche Änderung des Familiennamens ist in Österreich deutlich schwieriger als in manchen angelsächsischen Ländern.
Das österreichische Namensrecht im Wandel
Das Namensrecht ist nicht in Stein gemeißelt. Es spiegelt die gesellschaftliche Entwicklung wider.
Während man früher darauf achtete, dass ein Name eindeutig österreichisch oder zumindest christlich-abendländisch klang, ist die heutige Praxis multikulturell und offener. Solange die Würde des Kindes gewahrt bleibt, ist vieles möglich, was vor 50 Jahren noch undenkbar gewesen wäre.
Fazit: Erst denken, dann taufen!
Die Freiheit der Eltern endet dort, wo das soziale Leid des Kindes beginnt. Wer sein Kind Satan oder Nutella nennen will, wird am Widerstand der Behörden scheitern – und das ist meistens auch gut so. Österreich fährt hier eine klare Linie: Individualität ja, Lächerlichkeit nein.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Wunschname durchgeht, ist ein kurzes Gespräch mit dem Standesamt Gold wert. Denn am Ende soll der Name ein Geschenk für das Leben sein, kein lebenslanger Stein am Bein.




