Zwischen Salzburg und der Schweiz besteht ein reger Pendel-, Geschäfts- und Freizeitverkehr. Für viele Reisende gehören auch Konsumgüter wie Tabakwaren oder E-Zigaretten zum Alltag, deren rechtliche Behandlung sich beim Grenzübertritt jedoch spürbar unterscheidet. Wer regelmäßig zwischen Österreich und der Schweiz unterwegs ist, sollte die geltenden Vorschriften kennen, um Bußgelder oder Beanstandungen am Zoll zu vermeiden.
Regulatorische Ausgangslage in der Schweiz
Mit dem Tabakproduktegesetz (TabPG) hat die Schweiz ein eigenes Regelwerk für Tabakwaren geschaffen, das seit Oktober 2024 in Kraft ist. Neben klassischen Tabakwaren werden darin auch elektronische Zigaretten, nikotinhaltige Liquids, Tabakerhitzer und Nikotinbeutel erfasst. Für E-Zigaretten gelten seitdem ähnliche Vorgaben wie in der EU, beispielsweise in Bezug auf eine Nikotinhöchstkonzentration von 20 Milligramm pro Milliliter für nachfüllbare Systeme, Warnhinweise auf Verpackungen und ein Abgabeverbot an Minderjährige unter 18 Jahren. Werbeeinschränkungen wurden mit dem TabPG stark ausgeweitet, die Regelungen fallen jedoch weniger streng aus als in Österreich oder Deutschland. Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet dies eine breite Verfügbarkeit von Pod-Systemen, Einweggeräten und Liquids im stationären Fachhandel und Onlinevertrieb.
Auf kantonaler Ebene gibt es ebenfalls etwas Spielraum. Einige Kantone haben eigene Bestimmungen zum Konsum in öffentlichen Räumen erlassen, die über den bundesweiten Rahmen hinausgehen. In Basel-Stadt, Genf und Waadt etwa gelten striktere Regeln für den Konsum in Außenbereichen der Gastronomie, während andere Kantone deutlich liberaler sind. Wer im Nachbarland unterwegs ist, sollte sich deshalb vor Ort einmal erkundigen.
Im Markt sind neben vielen Schweizer Herstellern auch zahlreiche international etablierte Marken zu finden, darunter Vuse, Logic und Vype. Für Konsumentinnen und Konsumenten mit Wohnsitz in der Eidgenossenschaft besteht die Möglichkeit, Vuse in der Schweiz zu kaufen, über spezialisierte Fachhändler, die eine transparente Übersicht der zugelassenen Nikotinstärken und Pod-Varianten anbieten.
Situation in Österreich und im Raum Salzburg
Österreich setzt die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD2) über das Tabak- und Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) um. Für nikotinhaltige Liquids gilt eine Höchstgrenze von 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter, Tankvolumen sind auf 2 Milliliter beschränkt, Nachfüllflaschen dürfen 10 Milliliter nicht überschreiten. Verkauf, Werbung und Konsum unterliegen strengen Auflagen, der Erwerb ist ab 18 Jahren zulässig. Seit 2019 gilt zudem ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie, das auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer umfasst.
Im Raum Salzburg werden E-Zigaretten überwiegend in Trafiken, spezialisierten Vape-Shops und über österreichische Onlinehändler vertrieben. Das Bundesland zählt rund 100 Tabakfachgeschäfte, die dem Monopolgesetz unterliegen. Die Sortimente sind durch die TPD2 vergleichsweise homogen. Wer nach Produkten sucht, die in Österreich nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind, orientiert sich mitunter am Schweizer Markt, in dem einzelne Produktkategorien früher oder in anderer Ausführung angeboten werden. Die geografische Nähe zu Vorarlberg und den angrenzenden Kantonen begünstigt diesen Vergleich, auch wenn zwischen Stadt Salzburg und dem nächstgelegenen Schweizer Grenzübergang bei St. Margrethen rund 300 Kilometer liegen. Für Salzburger, die beruflich oder privat regelmäßig nach Zürich, St. Gallen oder Chur reisen, ergibt sich daraus ein praktischer Bezug zu den Schweizer Vertriebsstrukturen.
Einfuhr, Zoll und Freimengen
Da die Schweiz nicht Teil der EU-Zollunion ist, gelten beim Grenzübertritt in beide Richtungen klassische Zollregeln. Für die Einfuhr nach Österreich aus einem Drittland wie der Schweiz sieht die Reisefreimenge im Personenverkehr auf dem Landweg 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak vor. Für E-Zigaretten und Liquids existiert keine eigene mengenmäßige Freigrenze im klassischen Sinn, sie fallen jedoch unter die allgemeine Wertfreigrenze von 300 Euro im Landverkehr, im Flugverkehr sind es 430 Euro. Wer diese Schwelle überschreitet, muss die Waren beim Zoll anmelden und Einfuhrabgaben entrichten. Für Personen unter 15 Jahren gilt eine reduzierte Wertfreigrenze von 150 Euro.
In umgekehrter Richtung, also bei der Einfuhr in die Schweiz, liegt die Freimenge bei 250 Zigaretten oder Zigarren oder 250 Gramm anderer Tabakfabrikate pro Person und Tag. Für E-Zigaretten und Nachfüllprodukte gelten sinngemäße Regelungen, sofern der Eigenbedarf plausibel ist. Die Schweizer Wertfreigrenze für sonstige Waren beträgt 150 Franken pro Person. Kommerzielle Mengen sind stets deklarationspflichtig. Wer regelmäßig pendelt, sollte Kaufbelege aufbewahren, um bei Kontrollen die Herkunft der Ware nachweisen zu können. Die österreichische Finanzpolizei und das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) führen an den Hauptübergängen stichprobenartige Kontrollen durch.
Praktische Hinweise für Reisende
Für die Planung einer Reise oder eines längeren Aufenthalts im Nachbarland ergeben sich einige praktische Punkte, die im Alltag oft übersehen werden.
- Prüfen, welche Nikotinstärken im jeweiligen Land zulässig sind. Ein Produkt mit über 20 Milligramm pro Milliliter darf in Österreich nicht verkauft werden, in der Schweiz gelten teils weitergehende Grenzen bei geschlossenen Systemen.
- Bei Onlinebestellungen aus der Schweiz nach Österreich fallen Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an. Seit der Abschaffung der Kleinsendungsfreigrenze für die Umsatzsteuer im Juli 2021 werden auch geringwertige Sendungen ab dem ersten Euro erfasst.
- Für die Nutzung im öffentlichen Raum gelten unterschiedliche Regeln. In Salzburg und ganz Österreich ist der Konsum in Gastronomie, Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln weitgehend untersagt. In der Schweiz variieren die Bestimmungen je nach Kanton, das nationale Passivrauchschutzgesetz gibt jedoch einen einheitlichen Mindestrahmen vor.
- Reisedokumente und Altersnachweise mitführen. Fachhändler in beiden Ländern sind verpflichtet, das Alter zu prüfen, das gilt auch für Online-Zustellungen mit Empfängerlegitimation.
- Batterien und Liquids getrennt transportieren. Im Flugverkehr müssen E-Zigaretten laut IATA-Vorgabe im Handgepäck geführt werden, das Aufladen an Bord ist untersagt.



